Blogeintrag

Antragsfrist für Energiekostendämpfungsprogramm steht bevor

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Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss von bis zu 50 Mio. EUR zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Grundlage ist das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Es sollen besondere Härten abgefedert werden und existenzbedrohende Situationen vermieden werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen aus besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Antragsfrist endet am 31. August.

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